Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerJeder Autounfall ist ein schlimmes Ereignis. Ganz besonders tragisch sind Personenschäden, also Unfälle, bei denen man selbst oder andere Menschen verletzt werden. Zwar werden dem Unfallopfer Arztund Heilbehandlungskosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet. Doch oft stellt sich die Versicherung quer, wenn es um Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Schäden und dessen eigentliche Höhe geht: Das ist halb so schlimm, heißt es oft. Als Geschädigter stehen Sie jedoch ratlos der Versicherung gegenüber. Sie wurden unverschuldet bei einem Unfall verletzt – Schmerzen und auch Ängste plagen Sie. Doch wie funktioniert das mit dem Schmerzensgeldanspruch?

Üblicherweise wird eine Schmerzensgeldtabelle als grobe Richtschnur zur Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes herangezogen. Maßgeblich sind Schwere und Dauer der Verletzung, Art und Dauer der Behandlung sowie Einschränkungen und bleibende Schäden. Dies bedeutet: Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie optimal vertreten und professionell anhand von Fotos und Attesten dem Gericht Ihre Schmerzen und Beeinträchtigungen erläutern. So erhöhen Sie Ihre Chance, Ihren vollen Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen.

birne artikel Mein Tipp: Um überhaupt ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten, ist es wichtig, die durch den Verkehrsunfall verursachten Verletzungen sofort und vollständig zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von den Verletzungen und notieren Sie sich täglich unfallbedingte Einschränkungen im Alltag. Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, nicht nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit für Sie zu dokumentieren, sondern den gesamten den Krankheitsverlauf.


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