Wer die im Verkehr erforderlichen Fahrzeugabstände nicht einhält, riskiert ein Bußgeld. In schweren Fällen droht sogar der Führerscheinentzug! Ob der Sicherheitsabstand eingehalten wird, prüfen Polizeibeamte mit dem Brückenabstandsmessverfahren, dem Videoabstandsmessverfahren oder durch die Messung ohne technische Geräte durch Nach- oder Vorausfahren. Bei allen Messverfahren bzw. deren Auswertung sind allerdings Fehler möglich, die zu einem falschen Ergebnis führen können. Deshalb empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der die Messung überprüft. Wichtig bei jeder Messung sind beispielsweise die Einhaltung der erforderlichen Länge der überprüften Fahrstrecke von 600 Metern und ein Abstand des Überwachungsfahrzeugs von ca. 40 Metern. Diese Werte werden erfahrungsgemäß oft nicht korrekt eingehalten!
Außerdem muss sichergestellt sein, dass es sich bei der vorgeworfenen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nicht nur um eine einmalige oder gar vom Vordermann verursachte Abstandsunterschreitung gehandelt hat. Gute Aussichten mit einem Einspruch bestehen auch, wenn der angebliche Abstandsverstoß auf einer bloßen Schätzung beruht. Denn die Fähigkeiten der Polizeibeamten zur Schätzung müssen in „hinreichendem Maße“ überzeugen. Eventuell stellt der Anwalt auch fest, dass ein zu geringer Sicherheitsaufschlag berücksichtigt wurde, der – insbesondere in den Grenzbereichen – zu einer Verkürzung oder zum Entfall eines Fahrverbots führen kann!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bei drohenden Bußgeldern und Fahrverboten wegen Abstandsvergehen gibt es wirksame Verteidigungsansätze. Um optimal gegen einen Bescheid vorgehen zu können, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat suchen.
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