Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerBrigitte N. ist am Boden zerstört. Ihre große Liebe Kurt hat sie verlassen. Ganz aufgeregt ist sie nach einem langen Gespräch gegen drei Uhr morgens nach Hause aufgebrochen. Als sie auf einer Landstraße nach einem Ortseingangsschild in eine Geschwindigkeitsmessung gerät, wird sie mit anstatt der innerorts zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h mit einem Tempo von 90 km/h geblitzt. Die Bußgeldbehörde erlässt daraufhin gegen die Pizzabotin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro, drei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bußgeld und Punkte kann Brigitte N. verkraften, aber das Fahrverbot stellt ein großes Risiko für ihren Job dar!

Rechtzeitig sucht sie deshalb einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf und hofft, dass es diesem gelingt, die Verhängung eines Fahrverbots zu verhindern. Der Anwalt bringt zu ihrer Rechtfertigung vor, dass Brigitte N. bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und sich nach der dramatischen Trennung in einer Ausnahmesituation befunden hat. Außerdem, erklärt der Anwalt, braucht sie ihren Führerschein, da sie in einer Pizzeria arbeitet und täglich Pizza ausfährt. Der Richter hat ein
Einsehen und lässt sich auf den Handel mit dem Fachanwalt ein: Unter der Erhöhung der Geldbuße auf 300 Euro sieht er von der Verhängung des Fahrverbots ab.

birne artikelMein Tipp: Ein Fahrverbot ist oftmals härter als eine erhöhte Geldbuße. In manchen Fällen kann ausnahmsweise von einem Fahrverbot unter Erhöhung des Bußgelds abgesehen werden. Doch hier muss gut argumentiert werden – vertrauen Sie in einer solch heiklen Sache nur einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann bereits im frühesten Stadium bei der Verwaltungsbehörde vorsprechen, damit diese schon auf ein Fahrverbot verzichtet.


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