Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerHeute möchte ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen persönlichen Erfahrungsbericht schildern. Es geht dabei um meine vermeintlich ersten eigenen Punkte in Flensburg. Bisher bin ich nie im Punktebereich geblitzt worden. Doch kürzlich fuhr ich zu einem Gerichtstermin auf einer Landstraße, auf der schon mehrmals die Richtgeschwindigkeit geändert wurde. Vielleicht war ich unachtsam, vielleicht in Eile, jedenfalls war die Straße frei und ich achtete einmal nicht penibel auf meine Geschwindigkeit. Und prompt wurde ich von einer mobilen Polizeikontrolle geblitzt.

Aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, dass Messungen oft fehlerhaft durchgeführt werden oder Fotos manchmal nicht verwertbar sind und so wandte ich mich an meinen Anwaltskollegen im Büro, der mich in dieser Sache vertreten sollte. Tatsächlich war das Foto gut, die Messung korrekt und die Sache damit eigentlich klar. Dennoch bat ich meinen Kollegen, mit der Bußgeldstelle Kontakt aufzunehmen. Etwas Erstaunliches passierte: Bereits ein paar Tage nach dem Anwaltsschreiben wurde das Verfahren ohne Begründung einfach eingestellt! Eine große Überraschung und ich frage mich, ob die Behörden zuweilen ein Verfahren schon deswegen einstellen, weil sich eine spezialisierte Verkehrskanzlei als Verteidiger meldet? Fürchtet man vielleicht den Aufwand und den komplizierten Schriftwechsel, den Verkehrsrechtsspezialisten verursachen?

birne artikelDeshalb mein Tipp an Sie: Zahlen Sie nicht gleich auf jeden Bescheid, auch dann nicht, wenn er Ihnen richtig erscheint. Fragen Sie immer zuerst bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nach.
Ein kurzes Anwaltsschreiben mit den richtigen Worten kann bereits viel bewirken!
Führerschein nicht in Gefahr zu bringen.


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