Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerSie sind Unfallgeschädigter und von der Schuld des Unfallgegners überzeugt. Dass man Sie um Schadenersatz prellen könnte, kommt Ihnen nicht in den Sinn.

Doch Vorsicht: Meist empfiehlt sogar die herbeigerufene Polizei den Zentralruf der Autoversicherer, der Sie direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verbindet. Diese kümmert sich gerne um alles: An den Unfallort wird ein kostenfreier Abschlepper geschickt. Das Unfallauto wird sofort in die Partnerwerkstatt der Versicherung gebracht. Ohne Anwalt und Sachverständigen sei der Schaden schneller abgewickelt – macht man Ihnen weis. Doch – oh Wunder! – die gegnerische Versicherung ist ein schlechter Ratgeber...

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, haben Sie aber das Recht zur Schadenregulierung auf Kosten der Versicherung, d.h. darauf, einen Rechtsanwalt und ab 750 Euro Schadenhöhe auch einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Nur so ist gewährleistet, dass auch tatsächlich 100% Ihres Schadens erstattet werden! Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht wird nämlich prüfen, welche Ansprüche auf Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder auf Erstattung von Mietwagenkosten Ihnen zustehen und er wird die komplette Schadenabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung übernehmen.

birne artikelWichtig: Ist Ihr Fahrzeug geleast, muss es laut Leasingvertrag in einer markengebundenen Fachwerkstatt instandgesetzt werden. Garantie, Gewährleistung oder Kulanzansprüche können Ihnen in einer freien Werkstatt verloren gehen! Der Fachanwalt für Verkehrsrecht rät außerdem: Auch wenn das Fahrzeug bereits bezahlt ist, empfiehlt sich die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Für den Fall einer späteren Veräußerung ist dies das beste Verkaufsargument!


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