Es ist schneller passiert als man denkt. Beim Einfädeln in die Parklücke streift man den Wagen auf dem Nachbarparkplatz und hinterlässt einen Kratzer im Lack. Oder man öffnet die Tür mit einer Spur zu viel Schwung und touchiert das Blech des anderen. Eine kleine Macke nur, kaum sichtbar.
Viele Autofahrer nehmen solche Beschädigungen nicht ernst und gehen ihrer Wege, mit schwerwiegenden juristischen Folgen: Unfallflucht. Wer deswegen beschuldigt wird, sollte schon bei Erhalt des Anhörungsbogens einen Verkehrsanwalt kontaktieren. Nur der Anwalt kann die Polizeiakte einsehen und deren Inhalt auswerten. Vorher sollte man sich nicht zum Vorwurf äußern. Das gilt insbesondere für die Frage, ob man zur Tatzeit Fahrer war. Wer nämlich erst mal als Fahrer für den Staatsanwalt feststeht, kommt aus dem Vorwurf der Unfallflucht kaum raus.
Ist der Fahrer dennoch ermittelt worden, muss über die Höhe des Schadens argumentiert werden. Auch diese Frage kann über das Schicksal der Fahrerlaubnis entscheiden, denn ab 1.300 € wird es ernst. Ab diesem Wert wird nämlich der Führerschein regelmäßig eingezogen. Aber auch jetzt kann der Verkehrsanwalt noch das Eisen aus dem Feuer holen. So kann es z.B. für den Beschuldigten günstig sein, wenn die den Unfall aufnehmenden Polizisten den Schaden zunächst niedriger geschätzt haben, als er später durch einen Sachverständigen festgestellt wird. Wenn sich schon die erfahrenen Polizisten bei der Feststellung der Schadenshöhe verschätzen, wird der unerfahrene Beschuldigte die tatsächliche Schadenhöhe kaum zutreffender beurteilen können.
Denken Sie daran: Jeder direkte Kontakt von Ihnen zur Polizei kann dem Staatsanwalt den Weg für eine Anklage ebnen. Erklären Sie sich niemals und folgen Sie der Vorladung auf keinen Fall ohne anwaltlichen Beistand!
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