Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerAls Fachanwalt weiß ich, dass bei einer Verteidigung gegen Bußgeldbescheid die Flinte oft zu früh ins Korn geworfen wird. Viele Anwälte beschäftigen sich zu wenig mit den sog. Richtlinien der Bundesländer für die Geschwindigkeitsüberwachung.

Hierbei handelt es sich um interne Dienstanweisungen, wie Geschwindigkeitsmessungen im Einzelnen durchgeführt werden müssen. Zwar führt die Nichtbeachtung der Richtlinie nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Messung. Dennoch können die Rechtsfolgen für den Kraftfahrer gemildert werden. So hat der Verteidiger eine gute Argumentationsgrundlage für das Absehen vom Fahrverbot oder für die Herabsetzung der Geldbusse, vielleicht sogar unter die Punktegrenze. Der Verteidiger muss die von ihm festgestellten Umstände beim Amtsgericht vortragen. Sonst kann er sich nicht auf einen Ausnahmefall berufen. Hierbei ist Ihre Unterstützung wichtig, denn Sie müssen Ihrem Anwalt besondere Umstände rund um die Messung mitteilen. Ist z. B. das Schild schwer erkennbar gewesen, ist das ein wichtiger Hinweis für den Verkehrsanwalt. Bei Geschwindigkeitsmessungen unmittelbar nach dem Ortseingangsschild kommt die Verhängung eines Fahrverbotes nach der Rechtssprechung des OLG Brandenburg in der Regel nicht in Betracht.

Beweisantrag wirkt manchmal Wunder: Richter hassen Beweisanträge, denn sie streuen Sand ins Getriebe des Gerichts. Kürzlich hatte ich den Beweisantrag gestellt, dass eine durchgeführte Geschwindigkeitsüberwachung nicht den aufgestellten Richtlinien entsprochen hatte und bat um Beiziehung der Akten bzw. Richtlinien durch das Gericht. Da dem Gericht die Richtlinie selber im konkreten Fall nicht bekannt war, scheute es den Aufwand einer weiteren Verhandlung und stellte das Verfahren ein. Ideal für den Mandanten, der schon alle Hoffnungen aufgegeben hatte.


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