Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerWenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, ist das kein gutes Zeichen, denn dann gibt es über Sie eine rote Akte und auf der steht „dringlich“.

Diese
Maßnahme erfolgt in der Regel auf Anweisung des Staatsanwaltes, der aufgrund eines Anfangsverdachts die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis prüft. Die Polizeibeamten ermitteln hier nicht in eigener Regie sondern auf Anweisung „von ganz oben“. Wer der Vorladung unvorbereitet folgt, kommt in die „Mühlen der Justiz“, mit teilweise fatalen Folgen. Arglos werden alle Fragen der Ermittler beantwortet „ist doch alles nur Formsache…“  Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie mit den freundlichen Worten verabschiedet werden: „das Verfahren wird sicher im Sande verlaufen“. Nach meiner Erfahrung haben diese Worte nur den Zweck, Sie möglichst schnell aus der Amtsstube herauzuscheuchen, damit Sie den Beamten nicht mit besorgten Fragen auf die Nerven gehen. Sie sind erst mal ruhig gestellt und fallen aus allen Wolken, wenn nach einigen Wochen das „Dicke Ende“ kommt.

birne artikel Denken Sie daran: Jeder Kontakt von Ihnen zur Polizei kann dem Staatsanwalt den Weg für eine Anklage ebnen. Auch telefonische Nachfragen und Gespräche mit der Polizei werden notiert. Erklären Sie sich niemals und folgen Sie der Vorladung auf keinen Fall ohne anwaltlichen Beistand. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Betroffene, die einen Anwalt mandatiert haben, nicht befragt werden dürfen.  Wenn Sie herausfinden wollen, was Hintergrund der Vorladung ist, gehen wir gemeinsam zur Polizei. Ich stelle dann die Fragen und  liefere genau die Informationen, die die Polizei aus meiner Sicht zu interessieren hat. Das betrifft Sie alles nicht? Dann lesen Sie in der nächsten Woche meinen Artikel „Unfallfluchtmasche der Trickbetrüger“.


Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...